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Nachlass beizeiten regeln

Wohl nur wenigen Menschen fällt es leicht, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit dem Nachlass geschehen soll. Doch jeder hat es selbst in der Hand, seine Vermögensnachfolge beizeiten zu planen. Klare Regelungen können späteren Streit und Ärger vermeiden, weiß Rechtsanwalt und Notar Guido Wurtz.

Zunächst sollte man sich darüber klarwerden, wer rechtlich in die eigenen Fußstapfen treten soll. Danach stellt sich die Frage, wie der letzte Wille umgesetzt werden soll, ob im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags.

Soll eine Person des Vertrauens als Testamentsvollstrecker die Anordnungen durchsetzen? Treffen wir zu Lebzeiten keine Regelung, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass in erster Linie Kinder und Ehegatten erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, schließen sich je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen an.

Wusstest du, dass ein Ehegatte aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge nicht mehr als ¾ des Nachlasses erben kann, wenn es beispielsweise noch einen Neffen des Verstorbenen gibt?

„Vorsorge zu treffen, ist nicht nur für die Zeit nach dem Tod ratsam“, betont Guido Wurtz. Wer durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten zu steuern, benötigt rechtzeitig einen Betreuer oder eine andere vertrauenswürdige Person mit einer Vorsorgevollmacht. Auch eine Patientenverfügung macht Sinn, um eigenverantwortlich über eventuelle ärztliche Behandlungen in der Zukunft zu entscheiden. Willst du unliebsame Überraschungen ausschließen, solltest du fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.

Warum ein notarielles Testament viel Kummer erspart

Viele glauben, dass es nicht notwendig sei, für den Fall des eigenen Todes etwas vorsorglich zu regeln und zu planen. So haben maximal 30 Prozent aller Versterbenden in Deutschland ein Testament errichtet. Davon sind aber nach Recherchen bis zu 70 Prozent nicht sachgerecht oder gar falsch formuliert. Die Kanzlei Dr. Schmel klärt über Erbrecht auf.

Jeder, der etwas zu vererben hat, sollte ein Testament errichten. Selbst, wenn die gesetzliche Erbfolge angemessen erscheint. Denn es erspart den Erben später die Beantragung eines Erbscheins. Dieser ist zum Nachweis der Erbenstellung erforderlich. Zu bedenken ist, dass die Kosten für den Erbschein in der Regel genauso hoch sind, wie die Kosten der Beurkundung des Testaments. Durch das notarielle Testament erübrigt sich aber die Beschaffung von Urkunden und die mitunter beträchtliche Dauer des Erbscheinverfahrens. Außerdem kann im Rahmen eines Testaments eine Planung bezüglich einer anfallenden Erbschaftssteuer stattfinden. Und es können Vorgaben für die spätere Nachlassabwicklung gemacht werden.

Auch kinderlose Paare sollten ihren Nachlass regeln

Gerade bei kinderlosen Ehepaaren besteht häufig die Auffassung, es sei kein Testament erforderlich, weil der überlebende Ehepartner alles allein erben würde. Diese Annahme ist jedoch falsch. Die entfernteren Verwandten des Verstorbenen erben neben dem Ehegatten bis zu einem Viertel des Nachlasses. Sofern die Eheleute in Gütertrennung leben, sogar die Hälfte des Nachlasses.

Vorsicht: Erbschaftssteuern

Auch Paare, die nicht verheiratet sind, müssen sich unbedingt erbrechtlich beraten lassen. Hier hat im Todesfall ohne Testament der Überlebende keinerlei Ansprüche. Zu berücksichtigen ist daneben, dass bei einer Erbeinsetzung für ihn hohe Erbschaftssteuern anfallen. Daher besteht dringender Regelungsbedarf. Lass dich hierzu durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar beraten.